Information: Gesetz zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen
Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Dies gilt für die Gesellschaft thyssenkrupp Industrial Solutions AG.